Barrierefreiheit im öffentlichen Raum - Planung, Beratung, Information
 
Querungsstellen

Querunsstelle mit differenzierter Bordhöhe (0 und 6 cm) in Bad Homburg

Fahrbahnquerungen sind für alle Menschen mit Behinderungen schwierig. Die Fahrbahn muss deutlich erkannt, möglichst gradlinig gequert und schnell wieder verlassen werden können. Für Menschen mit Gehbehinderung, insbesondere wenn sie Rollstuhl oder Rollator nutzen, sollte der Bord deshalb niedrig sein. Für Blinde und Sehbe-hinderte ist eine deutlich erkennbare und ertastbare Bordsteinkante Voraus-setzung, um beim Queren Beginn und Ende der Fahrbahn wahrzunehmen.
gesicherte Überquerungsstelle in Leitsystem

Lange galt deshalb die Regel, den Bord auf genau 3 cm an Querungsstellen abzusenken, weil das für die meisten Menschen mit Rollstuhl und Rollator als gerade noch beherrschbar und für die meisten Blinden gerade noch erkennbar gilt. In der Praxis wurde diese Regel aber kaum genau eingehalten, meist Borde eher tiefer gelegt.
Besser ist es, zwei unterschiedliche Querungsbereiche vorzusehen. Ein Ampelmast steht dann ggf. dazwischen.
Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe (0 und 6 cm) in Eschborn. Der gesamte Bereich wurde als Kontrastfläche dunkel angelegt.

Der Querungsbereich für blinde und sehbehinderte Menschen erhält einen Bord von 6 cm Höhe, sie werden durch Bodenindikatoren dorthin geführt. Da Querungsfurten nicht immer rechtwinklig verlaufen, wird die Richtung durch ein Richtungsfeld mit Rippenplatten angezeigt. Eine Lichtsignalanlage mit
- insbesondere akustischer - Zusatz-ausstattung  kann zusätzliche Orientierung bieten. Für alle anderen Menschen kann dann der Bord auf 0 - 1 cm abgesenkt werden.
Das abgeknickte Richtungsfeld zeigt die Querungsrichtung. Der Ampelmast steht zwischen dem Querungsbereich für Blinde und Sehbeinderte und dem mit Nullabsenkung.

Insbesondere für Menschen mit Rollstuhl und Rollator gibt es dann beim Verlassen der Fahrbahn kein Hindernis mehr. Eine solche differenzierte Bordhöhe ist in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) vorgesehen. Die Normen des DIN, die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen der FGSV oder die Planungs-Leitfäden für Hessen und NRW sehen zusätzlich ein Sperrfeld vor der Bordabsenkung vor, damit Blinde vor der  Fahrbahn gewarnt werden.  
'ungesicherte' Querung mit differenzierter Bordhöhe

Die beste Hilfe zum Queren ist die Lichtsignalanlage. Gehbehinderte bekommen dadurch ausreichend Zeit, Blinde ein akustisches Freigabesignal. Das akustische Signal hilft zudem, die Querungsrichtung zu finden. An der Unterseite (manchmal auch an der Oberseite) des Tasters gibt ein Vibrator zusätzliche Informationen.
Der Vibrator an der Unterseite des Tasters signalisiert Blinden "Grün", der Pfeil zeigt die Querungsreichtung.

Überweg mit differenzierter Bordhöhe (0 und 6 cm) in Gießen. Ein Leitstreifen führt an den Fahrradständern vorbei.

downloads:

> Musterzeichnungen Hessen

> Musterzeichnungen Kreis Groß-Gerau