Barrierefreiheit im öffentlichen Raum - Planung, Beratung, Information
 
Radwege

> Radwege im barrierefreien Verkehrsraum

> Radabstellanlagen im barrierefreien Verkehrsraum

> Funktionsbeschreibung des Trennsteins

> Stellungnahme des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen

Häufig werden Rad- und Gehwege nebeneinander auf dem selben Niveau geführt und sind nur durch eine visuelle Markierung getrennt. Radfahrer wie Fußgänger überschreiten dann die Grenze, ohne es zu bemerken. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Radverkehr zudem akustisch nicht wahrnehmbar.
 
Die zum Gehweg stärker geneigte Seite mit Rillen ist mit dem Langstock gut ertastbar, die Seite zum Radweg ist flacher geneigt, um Stürze zu vermeiden.

Sowohl die DIN 18040-3 und DIN 32984 als auch die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA) der FGSV fordern deshalb eine klare, visuell und taktil erfassbare Trennung zwischen Rad- und Gehweg. Dieser Trennstreifen muss mindestens 30 cm breit sein.
Dadurch geraten v.a. blinde und sehbehinderte Menschen nicht unversehens auf den Radweg und auch nicht am Radwegende auf die Fahrbahn.
Detailansicht des Trennsteins - hier die etwas flachere Variante

Gleichzeitig werden Radfahrer dadurch von der Nutzung des Gehwegs abgehalten. Das häufig als Trennung eingesetzte Pflaster bietet hierzu meist nicht ausreichend visuellen und taktilen Kontrast.
Deutlicher ist ein besonderer Trennstein, der von mir gemeinsam mit Armin Schulz (damals Hessen Mobil) entwickelt und als Patent angemeldet. Die leichte Wölbung soll wahrnehmbar sein, aber für Radfahrende  auch bei tangentialem Anfahren keine Sturzgefahr bieten. Der Hessische Blinden- und Sehbehinderten-bund hat den Stein getestet. Die Lizenzfertigung erfolgt durch Railbeton.
An der Querungsstelle endet der Auffindestreifen vor dem Trennstein. Der Radweg ist für Blinde ebenso gefährlich wie die Fahrbahn.

Für Blinde ist der Trennstein gut ertastbar. Er verhindert, dass er auf den Radweg gerät und am Radwegende auf die Fahrbahn.
Der Trennstein trennt den Radweg vom Gehweg und dem Wartebereich