| Barrierefreiheit ist inzwischen ein selbstverständliches Ziel von Planungen im öffentlichen Raum, für den ÖPNV ist sogar im Personenbeförderungsgesetz die vollständige Barrierefreiheit bis 2022 gefordert. Grundlage dieser Planungen ist die DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum vom Dezember 2014. Die Umsetzung ihrer Vorgaben stellt den Planer aber oft vor erhebliche praktische Probleme, die Bedürfnisse gehbehinderter Menschen, aber auch derer mit kognitiven Behinderungen, sind zu berücksichtigen. Zielkonflikte zwischen den Interessen verschiedener Verkehrsteilnehmer sind insbesondere bei beengten Raumverhältnissen oft nur schwer zu lösen. Der Ausbau der Radverkehrs führt dabei aktuell zu zusätzlichen Lonflikten. |